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Spezielle Leistungen

Betriebsprüfung

Schon durch die Ankündigung einer Prüfung (egal ob Finanzamt, Rentenversicherung oder Zoll) fühlen sich viele Bürger unwohl, unsicher und/oder in ihren Grundrechten eingeschränkt. Gerne führen wir Sie durch diese Zeit in der Sie nicht nur Pflichten haben. Bis dahin gönnen Sie sich ein paar Minuten mit dem Mandanten-Info-Blatt der nwb.

Typische Fragen zur Betriebsprüfung:

Wieso gerade ich? Gibt es einen besonderen Grund für diese Prüfung? Warum wurde ich ausgewählt?

Jedes Unternehmen wird mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Eine lückenlose Überprüfung aller Unternehmer ist jedoch aufgrund der großen Anzahl nicht möglich. Für die Finanzbehörde gibt es drei Auswahlkriterien: Sie wurden schon besonders lange oder womöglich überhaupt noch nie geprüft. Ihre Prüfung ist aufgrund einer Computerauswahl rein zufällig. Oder Sie haben irgendwie die Aufmerksamkeit des Finanzamtes erregt.

Was weiß der Prüfer bereits über mich?

Manchmal relativ wenig, oft aber mehr als Sie glauben!

Dem Prüfer stehen die abgegebenen Bilanzen und Steuererklärungen zur Verfügung. Vielleicht verfügt er sogar über besondere Informationen, die er anlässlich einer Prüfung bei einem Ihrer Geschäftspartner, von anderen Behörden oder aus Gerichtsakten erhalten hat. Oder haben Sie vor kurzem Ihren Buchhalten entlassen, sich scheiden lassen oder Ihren Nachbarn verärgert?

Wie kann ich mich an sinnvollsten auf die Prüfung vorbereiten?

In einem gemeinsamen Gespräch vor der Prüfung sollten wir mögliche diskussions- und Angriffspunkte des Prüfers ausfindig machen und eine Gegenstrategie entwickeln. Sollten es in Ihren Unterlagen Dokumente geben, die verfänglich sind, führen wir eine gemeinsame Sichtung durch.

Die Prüfungsanmeldung kommt jetzt gerade besonders ungelegen! (Hochsaison, Erkrankung, Urlaubspläne)

Wenn Sie einen guten Grund für eine Verschiebung haben, werden wir eine solche für Sie durchsetzen.

Wird der Prüfer mit und meinen Mitarbeitern während der gesamten Prüfung über die Schulter blicken?

Nein, stellen Sie dem Prüfer eine geeignete Ansprechperson vor, die dann regelmäßig mit dessen Fragen konfrontiert wird.

Wie sieht es mit meiner Privatsphäre aus: Darf diese den Prüfer interessieren? Darf der Prüfer meine Privatwohnung aufsuchen?

Normalerweise nicht. Ausnahmsweise jedoch dann, wenn Sie in Ihrer Privatwohnung auch ein Arbeitszimmer haben.

Darf er in meine Privatkonten Einsicht nehmen?

Nein, außer auf Ihrem Privatkonto gehen auch betriebliche Zahlungen ein und aus.

Interessieren den Prüfer vielleicht auch meine privaten Anschaffungen?

Nur dann, wenn Ihr privater Vermögenserwerb (Grund, Haus, Auto) nicht durch Ihre dem Finanzamt erklärten Einkünfte gedeckt ist.

Darf der Prüfer meine Familienangehörigen befragen?

Nein, Ihre engsten Familienangehörigen müssen Fragen des Prüfers nicht beantworten. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass jede Person verpflichtet ist, Fragen des Prüfers zu beantworten (z.B. Geschäftspartner).

Darf der Prüfer Einsicht in Unterlagen anderer Behörden und Gerichtsakte nehmen?

Ja, er hat weitgehende Einsichtsmöglichkeiten, die er auch EDV-unterstützt einholen kann.

Worüber wird häufig mit dem Prüfer diskutiert?

Dies Diskussionspunkte sind je nach Branche verschieden. Es geht aber oft um folgende Bereiche:

  • Sind alle Betriebsausgaben auch wirklich Betriebsausgaben?
  • Können Sie den Werbecharakter Ihrer Bewirtungskosten tatsächlich konkret nachweisen?
  • Fahren Sie wirklich mit Ihrem Firmenauto so wenig privat?
  • Haben Sie sämtliche Anlagegüter auch wirklich im Betrieb stehen?
  • Deckt Ihr erklärtes Einkommen Ihre Lebenshaltungskosten?
  • Gibt es Differenzen bei der Kalkulation?
  • Würden Sie einem Fremden für die gleiche Leistung gleich viel zahlen wie Ihren Familienangehörigen?

Worum geht es bei der Schlussbesprechung?

Am Ende einer Betriebsprüfung steht die so genannte Schlussbesprechung. Dabei kann der Vorgesetzte des Prüfers zusätzlich anwesend sein in der Schlussbesprechung werden die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Folgerungen erörtert. Wie so oft im Leben, bedarf es auch hier manchmal eines Kompromisses.

In der Praxis hat die Schlussbesprechung einen hohen Stellenwert und bedarf nicht nur einer genauen Vorbereitung, sondern erfordert ein hohes fachliches Wissen, taktisches Geschick, rhetorische Qualitäten und Fingerspitzengefühl.

Nach der Schlussbesprechung dauert es noch ca 1 bis 2 Monate bis Sie die Bescheide des Finanzamtes erhalten. Für eine eventuelle Nachzahlung haben Sie dann einen weiteren Monat Zeit.

Ist die sich aufgrund der Schlussbesprechung ergebende Nachzahlung unumstößlich?

Nein, sollten die Prüfungsfeststellungen bei Ihnen strittig bleiben, ist die Möglichkeit eines Einspruchs möglich.

Zuletzt: Wann kann eine zusätzliche Finanzstrafe auf Sie zukommen?

Jeder Prüfungsbericht wird auch der Strafsachenstelle des Finanzamtes zugeleitet, die bei Verdacht einer Abgabenhinterziehung oder einer sonstigen Ordnungswidrigkeit ein Finanzstrafverfahren einleiten kann. Sofern ein solcher Fall auftritt, sollten Sie uns umgehend kontaktieren, da weitgehende Folgen möglich sind.

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